Ausgleichsabgabe
Unsere Haltung
wirtschaftlich und sozial
Ausgleichsabgabe
Unsere Haltung
wirtschaftlich und sozial
Ausgleichsabgabe
Aufträge vergeben und sparen
Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl an schwerbehinderten Menschen (5 Prozent) beschäftigen, müssen in Deutschland eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt entrichten.
Angenommen, Ihr Unternehmen beschäftigt 60 Mitarbeitende, dann müssten 3 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein. Ist dies nicht der Fall, ergibt sich eine Ausgleichsabgabe von 9.360 € pro Jahr (12 x 260 € pro Arbeitsplatz).
Gelebte Integration
Der MedienService ist ein Arbeitsbereich von proWerk Bethel, den anerkannten Werkstätten, in denen Menschen mit Einschränkungen Arbeit finden. Daher haben viele unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht nur eine Ausbildung aus dem Druckspektrum, sondern auch eine Zusatzqualifikation als Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung. Menschen mit Behinderung sind in allen Abteilungen des MedienService beschäftigt. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben bei Einhaltung höchster Qualitätsanforderungen zu unterstützen, entwickeln die Fachkräfte in den Abteilungen immer wieder aufs Neue passgenaue Ideen. So erleichtern z.B. höhenverstellbare Schreibtische und Stehhilfen die tägliche Arbeit.
Mit Ihrem Auftrag leisten Sie einen Beitrag zu einem vielfältigen Beschäftigungsangebot für viele Menschen mit Einschränkungen.
Sie als Unternehmenskunde haben den Vorteil, dass ein Teil der Kosten Ihres Auftrags auf Ihre Ausgleichsabgabe angerechnet werden kann. Konkret sind hiermit die Kosten für die Arbeitsleistung gemeint, vorausgesetzt diese Leistung wird von Menschen mit Behinderung erbracht, bzw. einer Fachkraft, die über eine Zusatzqualifikation für Arbeits- und Berufsförderung verfügt. Davon können dann 50% bei der Ausgleichsabgabe berücksichtigt werden können. Aufwands- und Materialkosten werden nicht angerechnet.
Beispiel für die Anrechnung der Arbeitsleistung
Kunde: Firma Mustermann |
Artikel: Abi Broschüre Druckbogen werden angeliefert |
Auflage: 123 Exemplare |
Verarbeitung: Klebebindung |
Bitte beachten Sie, dass unsere Werkstätten nach § 225 SGB IX anerkannt sind. Somit können Sie 50% des Betrages für die Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderung nach § 223 SGB IX an der ggf. von Ihnen zu entrichtenden Ausgleichsabgabe in Abzug bringen.
Material- und andere Kosten: Buchbinder-Leim, Energie, etc. | 35,00 € |
Fertigungskosten insgesamt: Maschine einrichten und Klebebindungen fertigen | 85,00 € |
darin enthalten Fertigungskosten Beschäftigte | 67,50 € |
darin enthalten Fertigungskosten Fachkraft | 17,50 € |
Rechnungsbetrag Gesamt:
|
120,00 €
|
Im Rechnungsbetrag enthaltene Arbeitsleistungen von Menschen mit Behinderung | 67,50 € |
Vorteil für Ihr Unternehmen |
33,75 €
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Beispiel für die Anrechnung der Arbeitsleistung
Kunde: Firma Mustermann |
Artikel: Abi Broschüre Druckbogen werden angeliefert |
Auflage: 123 Exemplare |
Verarbeitung: Klebebindung |
Bitte beachten Sie, dass unsere Werkstätten nach § 225 SGB IX anerkannt sind. Somit können Sie 50% des Betrages für die Arbeitsleistung von Menschen mit Behinderung nach § 223 SGB IX an der ggf. von Ihnen zu entrichtenden Ausgleichsabgabe in Abzug bringen.
Material- und andere Kosten: Buchbinder-Leim, Energie, etc.
35,00 €
Fertigungskosten insgesamt: Maschine einrichten und Klebebindungen fertigen
85,00 €
darin enthalten Fertigungskosten Beschäftigte
67,50 €
darin enthalten Fertigungskosten Fachkraft
17,50 €
Rechnungsbetrag Gesamt:
Im Rechnungsbetrag enthaltene Arbeitsleistungen von Menschen mit Behinderung
67,50 €
Vorteil für Ihr Unternehmen:
33,75 €